Verkehrswertgutachten
warum?

Der Verkehrswert eines Grundstücks ist im § 194 Baugesetzbuch (BauGB) klar definiert als der Wert, der durch den Preis bestimmt wird, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Wesentliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswerts ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die klare Vorgaben hinsichtlich der Vorgehensweise enthält.

Marktwert, Verkaufswert, Schätzwert, Taxwert, etc. sind Begriffe, die immer wieder auftauchen, um den Wert eines Grundstücks zu definieren. Die Verwendung dieser Begriffe soll in aller Regel darüber hinwegtäuschen, dass die strengen Vorgaben der WertV sowie die klare Definition des Verkehrswerts im BauGB und die damit verbundene Haftung des Sachverständigen für sein Gutachten umgangen werden sollen. So genannte "Gutachten" über Verkaufswert, Marktwert, Schätzwert, Taxwert, etc. sind oft das Papier nicht wert auf dem sie verfasst wurden. Meistens führt eine überschlägige Schätzung ohne sachverständige Recherche und Begründung der zu Grunde gelegten Eingangsdaten zu einem völlig falschen Ergebnis.

Lassen Sie sich kein "X" für ein "U" vormachen. Der Verkehrswert muss auch als solcher benannt sein!